
FAQs – Häufige Fragen
Auf dieser Seite haben wir für Sie einige Fragen zusammengestellt, die uns häufig erreichen.
Falls Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht gefunden haben, hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter. Sie erreichen uns unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-25278766.
Entlastungspakete der Bundesregierung
Wie funktionieren die Energiepreisbremsen?
Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.
Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.
Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:
- für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
- für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und
- für Strom auf 40 Cent/kWh
Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif.
Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt, kann von der Bundesregierung ggf. aber um weitere vier Monate bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kosten-Belastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben. Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.
Erklärung der Entlastungsbeträge
Um die Entlastung für Sie zu veranschaulichen, haben wir Ihnen zwei Beispiele grafisch dargestellt, diese finden Sie hier.
Informationen zur Dezember-Soforthilfe
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Die Entlastung erfolgt automatisch. Es muss kein Antrag auf Entlastung gestellt werden. Die Entlastungen werden von uns nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben.
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zur Dezember-Soforthilfe bereitgestellt.
Wir begrüßen jede Maßnahme, die Mehrbelastungen für unsere Kunden in der aktuellen Situation abmildert und geben diese selbstverständlich an unsere Kunden weiter.
Aktuelle Marktlage
Wie kann ich Energie sparen?
Auch wenn sich die Lage am Energiemarkt langsam wieder stabilisiert, bleiben die steigenden Preise dennoch eine Herausforderung.
Eine Möglichkeit für Kunden, dem starken Preisanstieg zu begegnen, ist das Energiesparen. Jeder Einzelne kann mit einem sorgsamen Umgang mit Energie einen eigenen Teil dazu beitragen, damit wir gemeinsam besser durch diese Krise gehen, denn die günstigste Energie, ist die, die erst gar nicht verbraucht wird
Tipps zum Energiesparen können Sie dem Video entnehmen:
Allgemein
Ich bin neu in Bitz – was muss ich tun?
Herzlich willkommen! Unter folgendem Link https://www.ew-bitz.de/service/umzugsservice/ haben wir hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
Ich ziehe um, was muss ich beachten?
Bei einem Wohnungs-/Eigentumswechsel und der damit verbundenen Vertragskündigung werden alle Zählerstände abgerechnet. Dafür benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Ihre An- oder Abmeldung in Textform
- Zählernummer
- Zählerstand bei Schlüsselübergabe
- Ihre neue Anschrift bei Auszug, damit wir Ihnen die Schlussabrechnung zusenden können.
Ich habe vergessen meinen Umzug zu melden. Was muss ich tun?
Das ist kein Problem. Bis spätestens 6 Wochen nach Ihrem Umzug können Sie uns Ihre Ummeldung mitteilen. Selbst danach können Sie jederzeit wieder zu uns wechseln, falls Sie bereits mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen haben. Um alle Formalitäten zu klären, wenden Sie sich bitte an einen unserer Kundenservice-Mitarbeiter unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder füllen Sie online unter https://www.ew-bitz.de/service/umzugsservice/ unser An-/Abmeldeformular aus.
Gibt es ein Kombiangebot Erdgas und Strom?
Nein, zurzeit bieten wir keine Kombiangebote an.
Wo finde ich meine Zählernummer?
Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Erdgas-, Strom- oder Wasserzähler. Sollten Sie Ihre Zählernummer nicht finden, so können Sie diese auch auf Ihrer letzten Rechnung nachlesen.
Wann bekomme ich die Jahresendabrechnung?
Die Jahresendabrechnung wird einmal jährlich mit Stichtag 31.12. erstellt und zu Beginn des Folgejahres versandt.
Warum fallen trotz Leerstand in einer Wohnung Abschlags-/Rechnungsbeträge an?
Bei einem Leerstand ist der Verbrauch geringer gegenüber einer bewohnten Wohnung. Zu dem minimalen Verbrauch wird der Grundpreis in Rechnung gestellt. Der Grundpreis ist eine jährliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu entrichten ist.
Werden meine monatlichen Abschlagsbeträge bei Preisänderungen im laufenden Abrechnungsjahr angepasst?
Die Höhe der monatlichen Abschläge ändert sich in der Regel innerhalb eines Abrechnungsjahres nicht. Preisänderungen werden in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Strom
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
In der Grundversorgung Strom setzt sich der Preis aus einem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) und einem Grundpreis zusammen. Im Preis enthalten sind die Netznutzungsentgelte, Bezugskosten und Vertriebs- und Servicekosten, die bei Ihrem Energieversorger entstehen. Diese teilen sich wie folgt auf: ca. 22% Vertrieb/Beschaffung, ca. 24% Netzentgelte und ca. 54% Steuern und Abgaben.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Strom?
Als Grundlage wurde der Bundesdurchschnitt herangezogen:
1 Person – 2.000 kWh/Jahr
2 Personen – 3.500 kWh/Jahr
3 Personen – 4.250 kWh/Jahr
4 Personen – 5.000 kWh/Jahr
Wie kommt die monatliche Abschlagszahlung zustande?
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an Ihrem Jahresverbrauch. Liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor, verwenden wir Bundesdurchschnittswerte als Berechnungsgrundlage.
Wie erfahre ich, wie hoch mein monatlicher Abschlag ist?
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags teilen wir Ihnen schriftlich mit, diesen finden Sie in Ihrer Jahresendabrechnung oder Abschlagsmitteilung.
Was bedeutet Energiepreisgarantie?
Der Energiepreis ist zzgl. Abgaben und Steuern, d. h. er bleibt während der Vertragslaufzeit unverändert.
Werden staatliche Abgaben gesenkt oder erhöht, so wird Ihr Verbrauchspreis angepasst. Alle staatlichen Abgaben, ob Erhöhung oder Senkung, werden vollumfänglich weitergegeben.
Was muss ich bei einem Wechsel tun?
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder online unter https://www.ew-bitz.de/unser-angebot/strom/ anfordern.
Da alle Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, die Versorgung auch nach einer Kündigung im Rahmen der Grundversorgung aufrecht zu erhalten, kommt es bei einem Anbieterwechsel zu keinen Versorgungslücken.
Bei einem Wechsel des Anbieters müssen Sie Ihren Vermieter nicht informieren, wenn Sie selbst Vertragspartner sind.
Brauche ich einen neuen Zähler, wenn ich meinen Anbieter wechsle?
Nein, ein neuer Zähler ist nicht notwendig.
Was regeln die Ergänzenden Bedingungen?
Die Ergänzenden Bedingungen enthalten bestimmte Regelungen (hausinterne Belangen, z. B. benötigte Daten für die Bearbeitung von Anliegen des Kunden) über die Stromgrundversorgungsverordnung hinaus.
Kann ich mich außerhalb des Versorgungsgebietes mit Strom beliefern lassen?
Wollen Sie außerhalb von Bitz beliefert werden – dann steht Ihnen unser Partner die Albstadtwerke GmbH gerne zur Verfügung. Nutzen Sie für die Lieferabfrage den Tarifrechner auf unserer Internetseite oder lassen Sie sich von einem unserer Kundenservicemitarbeiter unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 telefonisch beraten.
Gibt es einen Tarif für Speicherheizungen/E-Wärme?
Für die Stromabnahme von elektrischer Energie zu Heizzwecken, bietet die Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH gesonderte Verträge an. Lassen Sie sich von einem unserer Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 telefonisch beraten.
Erdgas
Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?
In der Grundversorgung Erdgas setzt sich der Preis aus einem Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) und einem Grundpreis zusammen.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Verbräuche für Erdgas?
Die durchschnittlichen Verbräuche für Erdgas sind abhängig von der Wohnungsgröße und
der Jahrestemperatur und daher schwer zu definieren. Grundsätzlich gilt jedoch bei einem normalen Haushalt der Jahresverbrauchswert zwischen 20.000 und 25.000 kWh/Jahr.
Wie kommt die monatliche Abschlagszahlung zustande?
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an Ihrem Jahresverbrauch. Liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor, verwenden wir Bundesdurchschnittswerte als Berechnungsgrundlage.
Wie erfahre ich, wie hoch mein monatlicher Abschlag ist?
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags teilen wir Ihnen schriftlich mit, diesen finden Sie in Ihrer Jahresendabrechnung oder Abschlagsmitteilung.
Was ist die Zustandszahl?
Beim Erdgas wird zwischen dem Normzustand und dem Betriebszustand unterschieden. Der Betriebszustand ist der Zustand des Erdgases im Zähler, der je nach Druck und Temperatur variiert. Die Abrechnung wird jedoch auf Basis des Normzustandes erstellt. Daher muss der Betriebszustand auf den Normzustand umgerechnet werden. Dies erfolgt über die Zustandszahl, die kundenspezifisch ermittelt wird.
Was bedeutet Brennwert?
Der Brennwert beschreibt den Energieinhalt, den ein Kubikmeter Erdgas im Normzustand enthält.
Wie erfolgt die Umrechnung von Kubikmetern (m³) in Kilowattstunden (kWh)?
Auf Ihrem Erdgaszähler können Sie die verbrauchten Kubikmeter (m³) ablesen. Die Umrechnung von m³ in kWh erfolgt dann mit Hilfe der Zustandszahl und des Brennwertes. Dafür multiplizieren Sie die Anzahl der verbrauchten Kubikmeter mit der Zustandszahl und dem Brennwert. Die Angaben zu der Zustandszahl und dem Brennwert können Sie Ihrer Erdgasrechnung entnehmen.
Oder als Faustregel gilt: m³ x 10 = kWh
Wie funktioniert ein Wechsel?
Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder online unter https://www.ew-bitz.de/unser-angebot/erdgas/ anfordern.
Da alle Anbieter gesetzlich verpflichtet sind, die Versorgung auch nach einer Kündigung im Rahmen der Grundversorgung aufrecht zu erhalten, kommt es bei einem Anbieterwechsel zu keinen Versorgungslücken.
Bei einem Wechsel des Anbieters müssen Sie Ihren Vermieter nicht informieren, wenn Sie selbst Vertragspartner sind.
Brauche ich einen neuen Zähler, wenn ich meinen Anbieter wechsle?
Nein, ein neuer Zähler ist nicht notwendig.
Wie riecht entwichenes Erdgas?
Erdgas ist von Natur aus geruchslos. Bevor es an die Haushalte verteilt wird, wird dem Erdgas ein Geruchsstoff beigemischt „Odormittel“. Damit kann die geringste Menge an entwichenem Erdgas sofort bemerkt werden.
Ein Flyer „Gas-Geruch, der Sie beschützt“ liegt in unserem Kundenservice bereit, mit welchem Sie einen Riechtest vornehmen können.
Was tun bei Erdgasgeruch?
Bemerken Sie den Geruch, dann heißt es Fenster öffnen und den Störungsdienst, unter der Rufnummer 07432 160-3800, welcher an 24 Stunden 7 Tage die Woche erreichbar ist, anrufen.
Was bedeutet Energiepreisgarantie?
Der Energiepreis ist zzgl. Abgaben und Steuern, d. h. er bleibt während der Vertragslaufzeit unverändert.
Werden staatliche Abgaben gesenkt oder erhöht, so wird Ihr Verbrauchspreis angepasst. Alle staatlichen Abgaben, ob Erhöhung oder Senkung, werden vollumfänglich weitergegeben.
Gas- oder Ölheizung?
Immer mehr bestehende Ölheizungen werden durch Heizungen mit Gas ersetzt und das aus gutem Grund: Erdgas statt Heizöl ist nicht nur praktischer, sauberer und meist günstiger, es hilft auch der Umwelt und Natur: Deutlich mehr Energie pro ausgestoßenem CO2 steckt Gas im Vergleich zu Kohle und Öl. Moderne Brennwertkessel nutzen dabei auch noch die Wärme des verbrannten Gases effizient aus und sparen so zusätzlich Energie und Kosten.
Wie kann ich die Vorgaben des EWärmeG erfüllen, wenn ich eine Heizungsmodernisierung geplant habe?
Zum 1. Juli 2015 wurde das EWärmeG novelliert. Durch das Inkrafttreten des neuen EWärmeG wurde der Pflichtanteil an Erneuerbaren Energien bei Heizungsmodernisierungen von 10% auf 15% angehoben. Die Erfüllung dieser Quote kann nicht allein durch eine Erhöhung des Bioerdgasanteils erreicht werden, sondern ist durch zusätzliche Maßnahmen erfüllbar. Mit unserem Erdgastarif albgas® bio10 und unserem Partner, der Energieagentur Zollernalb gGmbH, können Sie die vorgegebenen 15% erfüllen. Die Vertragsunterlagen können Sie direkt bei unseren Kundenservice-Mitarbeitern unter der kostenfreien Nummer 0800 25278766 oder online unter https://www.ew-bitz.de/unser-angebot/erdgas/ anfordern.
Wasser
Wie setzt sich der Wasserpreis zusammen?
Der Wasserpreis setzt sich aus einem Wasserpreis je Kubikmeter und einem Grundpreis je Zählerklasse zusammen.
Warum gibt es einen Grundpreis?
Der Grundpreis ist ein von der entnommenen Wassermenge unabhängiger Preisbestandteil.
Er berücksichtigt die Aufwendungen für die Bereitstellung des Trinkwassers und des Trinkwassernetzes, den Zähler, die Abrechnung und allgemeine Vertriebskosten.
Wie viel Wasser verbraucht ein Bürger pro Kopf?
Im Schnitt liegt der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch bei 36 m³. Das meiste Wasser wird nicht zum Trinken oder zur Speisezubereitung verwendet, sondern zum Baden, Duschen, Spülen, Wäschewaschen und den Toilettengang.
Wie kommt die monatliche Abschlagszahlung zustande?
Die Höhe der Abschlagszahlung orientiert sich an Ihrem Jahresverbrauch. Liegen uns diesbezüglich keine Informationen vor, verwenden wir Bundesdurchschnittswerte als Berechnungsgrundlage.
Wie erfahre ich, wie hoch mein monatlicher Abschlag ist?
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags teilen wir Ihnen schriftlich mit, diesen finden Sie in Ihrer Jahresendabrechnung oder Abschlagsmitteilung.
Wo finde ich die Trinkwasserverordnung?
Die Trinkwasserverordnung kann im Internet beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) unter http://www.dvgw.de/463.html eingesehen werden.
Auf welcher Grundlage wird mein Abschlag gebildet?
Bei Neueinzügen werden die Bundesdurchschnittswerte herangezogen (3 m3 /Monat/Person). Ansonsten werden Vorjahresverbrauchswerte herangezogen.
Mit welchem Wasser werde ich versorgt?
Unter folgendem Link https://www.ew-bitz.de/unser-angebot/wasser/ erfahren Sie, mit welchem Wasser Sie versorgt werden und können gleichzeitig die Analysewerte abfragen.
Was bedeutet die Zählergröße?
Qn/ Q3 ist die Normwertbezeichnung für die Kubik-Wassermenge, die pro Stunde maximal durch die Leitung fließt. (Qn 2,5 / Q3 4 --> Nenndurchfluß = 2,5 m³/h, max. Durchfluß = 5 m3/h).
Es gibt die Größen:
- Qn 2,5 / Q3 4 (max. 5 m3/h), Qn 6 / Q3 10 (max. 12 m3/h) und Qn 10 / Q3 16 (max. 20 m3/h) Haushaltswasserzähler
- Qn 15 / Q3 25, Qn 40 / Q3 63 und Qn 60 / Q3 100 (Großwasserzähler) für Großabnehmer
Die Wasserzähler werden aufgrund der Eichfrist alle 6 Jahre von uns getauscht.
Warum gibt es für die Zählergröße zwei Bezeichnungen?
Mit dem Inkrafttreten des neuen Mess- und Eichgesetzes zum 01.01.2015 und die Anwendung der europäischen Messgeräterichtlinie 2004/22/EG bzw. DIN EN 14154 (MID), wurde die bisher bekannte Bezeichnung eines Wasserzählers "Qn" durch "Q3" ersetzt.
An wen muss ich mich bei Fragen zur Flächenberechnung des Niederschlagswassers wenden?
Für Fragen zur Flächenberechnung des Niederschlagswassers sowie zur Abwassersatzung samt Niederschlagswassergebühr steht Ihnen die Gemeinde Bitz zur Verfügung. Die Energie- und Wasserversorgung Bitz GmbH übernimmt jedoch die Dienstleistung zur Rechnungsstellung.
Wo finde ich die Abwassersatzung der Gemeinde Bitz?
Die Abwassersatzung der Gemeinde Bitz steht Ihnen ihm Downloadcenter auf der Internetpräsenz der Gemeinde Bitz unter dem Link http://www.bitz.de/,Lde/Gebuehren_+Abgaben+und+Entgelte.html
zur Verfügung.
Kann ich Widerspruch gegen Bescheide einlegen?
Der Widerspruch gegen den Abwassergebührenbescheid ist immer schriftlich bei der Gemeinde Bitz, entsprechend der Rechtsbehelfsbelehrung, zu stellen.
Ein Antrag auf Absetzung an der Schmutzwassergebühr ist innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.
Können alte Arzneimittel in der Toilette entsorgt werden?
Nein, alte Arzneimittel entsorgen Sie bitte im Hausmüll