Sondergeräte / E-Mobility

Sondergeräte / E-Mobility

Damit wir als Netzbetreiber das Niederspannungsnetz, den Netzanschluss (Hausanschluss), sowie die Messeinrichtung leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen können, sind vom Anschlussnehmer, Planer oder Errichter, verschiedene Geräte anzumelden. Bezieher des VDE Regelwerkes wie Planer, Errichter bzw. Elektroinstallateuren können die notwendigen Informationen hierzu dort entnehmen.

Entsprechend der VDE-AR-N 4100 sind verschiedene Geräte / Anlagen entsprechend beim Netzbetreiber anzumelden.

Hierunter fallen auszugsweise:

  • Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge,
  • Durchlauferhitzer, Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung (z.B. Wärmepumpen),
  • Stationäre elektrische Speicher, wenn deren Summenleistung 12 kVA je Kundenanlage überschreitet,
  • Motoren, Schweißmaschinen (vorwiegend festangeschlossene Geräte aber auch Ortsveränderliche über 12 kVA)
  • Röntgengeräte,
  • Elektrische Verbrauchsmittel mit Stromrichter
  • Erzeugungsanlagen
  • sowie weitere siehe VDE.

Mitteilung / Anmeldung Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (E-Mobility Ladesäulen)

  • Elektroladeeinrichtungen mit Bemessungsscheinleistung größer 3,6 kVA sind beim Netzbetreiber anzumelden (nur Mitteilungspflicht).
  • Bei Ladeeinrichtungen ab 12 kVA Bemessungsscheinleistung ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.

Die Ausführungen zum Anschluss an das Niederspannungsnetz muss den Technischen-Regeln TAR-Niederspannung (VDE-AR-N 4100) entsprechen.
Hier berät Sie in der Regel gerne Ihr Elektroinstallateur. Dieser unterstützt Sie in der Regel auch gerne bei den notwendigen Anmeldeprozessen.

Die hierfür zu verwendenden Formulare sind beim VDE-Verband veröffentlicht.
Bitte lassen Sie uns zur Anmeldung das vollständig ausgefüllte und von Ihrem Elektroinstallateur unterschriebene Datenblatt B.3 „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ zukommen.

Vorgenanntes Formular findet sich unter www.vde.com
→ Anhang B (ausfüllbare Formulare)
→ B.3 Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge

Zusätzlich kann es je nach zusätzlichem Leistungsbedarf ggf. eine Leistungserhöhung oder weitere Änderungen z.B. auch der Messeinrichtungen notwendig werden. Sollte dies nach den Planungen Ihres Elektroplaners der Fall sein, sind diese Änderungen über eine Anmeldung zum Netzanschluss Strom bei uns anzumelden.